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   OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 8 E 10988/08.OVG   

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https://dejure.org/2008,14045
OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 8 E 10988/08.OVG (https://dejure.org/2008,14045)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16.09.2008 - 8 E 10988/08.OVG (https://dejure.org/2008,14045)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 16. September 2008 - 8 E 10988/08.OVG (https://dejure.org/2008,14045)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert für eine Verpflichtungsklage auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids

  • Judicialis

    GKG § 52; ; GKG § 52 Abs. 1; ; GKG § 68; ; GKG § 68 Abs. 1; ; GKG § 68 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtskostenrecht: Gerichtskostenrecht; Gerichtskostengesetz; Streitwert; Bauvorbescheid; Bauvoranfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.04.2001 - 4 KSt 2.01

    Streitwert; Bauvorbescheid; Doppelhaus; Streitwertkatalog.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 8 E 10988/08
    Sind die Fragen, die in einem Bauantragsverfahren ernsthaft streitig sein können, bereits Gegenstand des Bauvorbescheidsverfahrens - wie hier die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens -, hält der Senat es in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für angemessen, den Streitwert auf 75 % des Werts einer auf die Erteilung einer Baugenehmigung gerichteten Klage festzusetzen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. April 2001, NVwZ-RR 2001, 802).
  • VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 245/15

    Wiederaufbau abgebrannter Lagerhalle auf Parkinsel in Ludwigshafen unzulässig

    Sind die Fragen, die in einem Bauantragsverfahren ernsthaft streitig sein können, bereits Gegenstand des Bauvorbescheidsverfahrens - wie hier die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens -, hält die Kammer es in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 12. April 2001 - 4 KSt 2/01 -, NVwZ-RR 2001, 802) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 16. September 2008 - 8 E 10988/08.OVG -, ESOVG RP) für angemessen, den Streitwert auf 75 % des Werts einer auf die Erteilung einer Baugenehmigung gerichteten Klage festzusetzen.
  • VG Karlsruhe, 08.03.2024 - 2 K 4028/22
    Der Streitwert in einem Verfahren auf Erteilung eines Bauvorbescheids, in dem sämtliche Fragen, die in einem Bauantragsverfahren ernsthaft streitig sein können, geklärt werden sollen, kann auf 75 Prozent des Werts einer auf die Erteilung einer Baugenehmigung gerichteten Klage festgesetzt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.04.2001 - 4 KSt 3.01 -, NVwZ-RR 2001, 802 = juris Rn. 4; Beschl. v. 03.04.1996 - 4 B 253.95 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269 = juris Rn. 26; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16.09.2008 - 8 E 10988/08 -, juris Rn. 3; Sächsisches OVG, Urt. v. 20.06.2007 - 1 B 14/07 -, ZNER 2007, 351 = juris Rn. 49).
  • VG Neustadt, 20.01.2009 - 3 K 1251/07

    Voraussetzungen für erhöhte Geschäftsgebühr

    Denn die -wirtschaftliche - Bedeutung findet gemäß § 52 Abs. 1 GKG bei der Bestimmung des Wertes des Streitgegenstandes genügende Beachtung (dazu OVG RP, Beschluss vom 16. September 2008 - 8 E 10988/08.OVG -), nach dem sich dann die Gebühren errechnen.
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